Auszug aus unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025: Für eine unabhängige und starke Justiz! ⚖
Staatsanwälte sind in Deutschland Teil der Exekutive und unterliegen somit Weisungen. Das bedeutet, dass sie Anweisungen von Vorgesetzten oder dem Justizminister erhalten können. Dies kann die Unabhängigkeit der Strafverfolgung beeinträchtigen (siehe Urteil des EUGH vom 27.05.2019). Gerichte sind in Deutschland grundsätzlich unabhängig. Die Besetzung von Richtern in Deutschland kann jedoch derzeit politisch beeinflusst werden, was potenziell die Unabhängigkeit der Justiz gefährden könnte. Genannt seien die Besetzung von Bundesrichtern durch den Bundeswahlausschuss und auf Landesebene unter Beteiligung der Justizministerien.
BÜNDNIS DEUTSCHLAND wird sich dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften und Richtern einer umfassenden Prüfung unterzogen und Maßnahmen getroffen werden, um deren Unabhängigkeit wieder stärker zu gewährleisten.
Die Einstellung und Ernennung von Richtern und Staatsanwälten hat nicht durch Parteipolitiker zu erfolgen, sondern allein aufgrund von Eignung, Leistung und Befähigung. Die Unabhängigkeit der Justiz ist durch eine Selbstverwaltung sicherzustellen. Dies könnte durch die Verstärkung des bestehenden Justizwahlausschusses sowie durch die Einführung eines Justizverwaltungsrates erfolgen, der aus ehemaligen Richtern und Staatsanwälten besteht. Insbesondere die Ernennung von Richtern der Verfassungsgerichte ist vor politischer Einflussnahme zu schützen.
Bürger sind vor staatlichen Übergriffen, staatlicher Bevormundung und unverhältnismäßiger staatlicher Kontrolle zu schützen. Eingriffe in Grundrechte dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, wobei vor allem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu gewähren ist.
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