Inneres

Am 02.05.2025 hat Nancy Faeser in ihrer Eigenschaft als scheidende Bundesinnenministerin die Gelegenheit genutzt, kurz vor Übergabe des Amtes der Presse mitzuteilen, dass das weisungsgebundene Bundesamt für Verfassungsschutz die Oppositionspartei “AFD” als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einstuft.

Auch wenn diese Einstufung keine direkte rechtliche Relevanz hat, so führt sie doch indirekt bei Mitgliedern, Funktionsträgern und Wählern zu einer Einschränkung und Beeinflussung.

Es wird auf ein 1.100 Seiten langes Gutachten verwiesen, welches bisher allerdings nicht der Öffentlichkeit, auch nicht der AFD übergeben worden ist. Dieses Vorgehen ist beispiellos in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und ist einer Demokratie unwürdig.

Das die Exekutive durch weisungsgebundene Behörden Politik macht und den Wählerwillen der nach aktuellen Umfragen größten Wählergruppe sanktioniert, ist nicht akzeptabel und steht nicht im Einklang unseres Grundgesetzes. Hier wird gezielt Politik gegen die Opposition gemacht!

Bereits bei der “Corona-Pandemie” stellte sich im Nachgang durch die veröffentlichten RKI-Protokolle und das RKI-Leak heraus, dass es wissenschaftlich keinerlei Gründe für die eingeleiteten Maßnahmen gab und handelnden Politiker die weisungsgebundenen Behörden wie RKI und PEI angewiesen haben, entgegen der realen Erkenntnisse die Öffentlichkeit bewusst zu belügen. Auf dieser Basis wurden grundrechtseinschränkende Maßnahmen verabschiedet und exekutiert sowie Strafen für Fehlverhalten verhängt.

Wir fordern, dass die mutwillige oder grob fahrlässige Verschwendung und der Missbrauch von Steuermitteln, gleich auf welcher Ebene des Staatsapparates, sowie die politische Instrumentalisierung von weisungsgebundenen Behörden zu einer Straftat mit persönlicher Haftung werden, die nicht geringer sanktioniert wird als die Hinterziehung von Steuern. Eine der Managerhaftung vergleichbare Politikerhaftung ist erforderlich.